Seit 2013 bietet das Bachelorstudium der Psychologie der Sigmund Freud PrivatUniversität ein breites theoretisches Grundlagenwissen im engen Austausch mit den Lehrenden, die Arbeit in Kleingruppen, die Förderung von sozialen Handlungskompetenzen und den Einblick in unterschiedliche Praxisfelder der Psychologie. Zahlreiche Studierende sind nach ihrem Studienabschluss erfolgreich in das Masterstudium Psychologie übergetreten und arbeiten heute in unterschiedlichsten Berufsfeldern, sei es im klinischen Bereich, der Beratung, Diagnostik, in der Wirtschaft, der Entwicklungszusammenarbeit oder in der Forschung.
Mit der Gesetzesreform zur Qualifikation für die Psychotherapie im Jahr 2020 haben sich die Rahmenbedingungen für das Psychologiestudium geändert. Da diesbezüglich immer wieder Fragen zum Rechtsstatus der SFU und den Anschlussmöglichkeiten für Absolvent*innen ans uns herangetragen werden, haben wir im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Studiengangs sowie auf unseren regelmäßigen online-Informationsveranstaltungen.
Ist die SFU akkreditiert?
Die Sigmund Freud PrivatUniversität ist eine nach österreichischem Recht akkreditierte Privatuniversität. Bei den akademischen Graden, die in den Studiengängen der SFU verliehen werden, handelt es sich um österreichische Grade, die im europäischen Hochschulraum anerkannt sind. Die Ergebnisberichte der Akkreditierungsanträge finden sich unter https://www.sfu.ac.at/de/
Was bedeutet „berufsrechtliche Anerkennung“?
Die berufsrechtliche Anerkennung definiert in Deutschland den gesetzlichen Rahmen für den Zugang zu bestimmten reglementierten Berufsfeldern (z.B. dem Rechtswesen oder der Medizin). Die Qualifikationsanforderung zur Psychotherapie findet sich seit 2020 in dem „Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung“ sowie der „Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“. Ob ein ausländischer Studienabschluss den in Deutschland gültigen berufsrechtlichen Anforderungen entspricht, wird durch die zuständigen Landesprüfungsämter festgestellt.
Ist das Bachelorstudium Psychologie der SFU in Deutschland berufsrechtlich anerkannt?
Studiengänge ausländischer Universitäten werden in Deutschland prinzipiell nicht berufsrechtlich anerkannt, da die Zuständigkeit bei der Akkreditierungsbehörde im Herkunftsland der jeweiligen Hochschule liegt. Daraus folgt aber nicht, dass Absolvent*innen der SFU in Deutschland nicht studien- oder berufsberechtigt sind. Die Anerkennung von Bildungsabschlüssen innerhalb Europas ist im Rahmen der Bologna-Deklaration explizit vorgesehen und ermöglicht seit über zwanzig Jahren die Mobilität von Studierenden und die Anerkennung ihrer Abschlüsse innerhalb der Europäischen Union.
Ist eine berufsrechtliche Anerkennung des Bachelorstudiengangs Voraussetzung, um sich in Deutschland für ein Masterstudium Klinische Psychologie und Psychotherapie zu bewerben?
Nein. Gemäß Psychotherapiegesetz §9, Abs. 4 und 5 ist die Anerkennung gleichwertiger Lernergebnisse von der aufnehmenden Universität und (nach Aufnahme in den Masterstudiengang) von der zuständigen Stelle im Gesundheitsamt zu prüfen, unabhängig davon, ob der Studiengang in Deutschland berufsrechtlich anerkannt ist oder nicht. Absolvent*innen des Bachelorstudiengangs Psychologie der SFU können sich also an allen staatlichen und privaten Universitäten Deutschlands bewerben und haben das Recht auf Prüfung der Gleichwertigkeit ihrer absolvierten Lehrveranstaltungen und Praktika. Derzeit (Stand: November 2024) haben bereits 27 staatliche und private Universitäten in Deutschland Studierende der SFU nach positiver Äquivalenzprüfung in den Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie aufgenommen. Als erstes Gesundheitsamt hat das Berliner LAGeSo mehrere Absolvent*innen des Bachelorstudiengangs Psychologie der SFU positiv geprüft. Diese sind nach dem erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs berechtigt, zur Approbationsprüfung anzutreten.
Kann ich auch Psychotherapeut*in werden, wenn ich mein Studium nach dem Bachelor an der SFU fortsetzen möchte?
Ja, das können Sie mit dem Wechsel in das Studium der Psychotherapiewissenschaft, welches sowohl die erforderlichen studien- als auch die EU-berufsrechtlichen Voraussetzungen für den Antrag auf Erteilung der Approbation als Psychotherapeut*in beim zuständigen Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo Berlin) erfüllt. Damit sind Absolvent*innen des Studienganges, die das gesamte Studium der Psychotherapiewissenschaft absolviert haben, grundsätzlich berechtigt, den Antrag auf Erteilung der deutschen Approbation nach §12 PsychThG (nach dem neuen Bundesgesetz) zu stellen. Die Approbation in Berlin ist dann auch in allen anderen Bundesländern gültig.
Welche weiteren Anschlussmöglichkeiten habe ich nach dem Abschluss des Bachelorstudiengangs Psychologie an der SFU?
Absolvent*innen des Bachelorstudiengangs Psychologie erwerben mit dem Bachelor of Science (B.Sc.) einen akademischen Grad, welcher grundsätzlich zur Bewerbung für Masterstudiengänge sowohl innerhalb der SFU als auch an jeder Hochschule im europäischen Hochschulraum qualifiziert, in denen ein Bachelor in Psychologie gefordert wird. Zu beachten ist jedoch, dass es Hochschulen und Universitäten freisteht, spezifische Aufnahmebedingungen für Masterstudiengänge zu formulieren (z.B. den Nachweis bestimmter inhaltlicher oder methodischer Kenntnisse oder Praktika) oder einen Aufnahmetest durchzuführen. Wir empfehlen daher, sich möglichst frühzeitig über die jeweiligen Aufnahmebedingungen zu informieren. An der Fakultät für Psychologie der SFU Berlin besteht die Möglichkeit zur Fortsetzung ihres Studiums im Master Psychologie mit den Vertiefungen Klinische Psychologie, International Business and Economic Psychology sowie Clinical Psychology and Public Mental Health.