Mit der UG-Novelle 2009 wurde die Studienberechtigungsprüfung im Universitätsgesetz geregelt (§ 64a) und gleichzeitig in die Autonomie der Universitäten (§ 64a Abs. 15) übertragen.
Das Board der AQ Austria sieht vor, dass Privatuniversitäten eine der Studienberechtigungsprüfung vergleichbare Zulassungsprüfung für Studienwerber*innen ohne Abitur durchführen können. Diese Prüfung berechtigt dann zum Studium an der betreffenden Privatuniversität. Die Prüfungsmodalitäten, Voraussetzungen, Prüfungsfächer, Prüfungsanforderungen/-methoden, sind in der Zulassungsordnung bzw. in der Prüfungsordnung geregelt.
Zulassungsvoraussetzungen
Ablauf
1) Anmeldung für ein Aufnahmegespräch an office@sfu-berlin.de senden.
2) Zum Aufnahmegespräch sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Zulassungsbescheid
Nach Prüfung aller Unterlagen und positiver Zusage bzgl. des Aufnahmeverfahrens erhalten Sie einen Bescheid, dass Sie für die Zulassungsprüfung alle Kriterien erfüllen. Parallel dazu können Sie das Studium mit dem Status AO = außerordentliche*r Student*in beginnen. Bitte beachten Sie, dass nach dem 3. Semester die gesamten Pflichtfächer für die Zulassungsprüfung abgeschlossen sein müssen.
Die Kosten für die Zulassungsprüfung liegen bei 180 Euro pro abzulegendes Prüfungsfach. Die Gesamtkosten betragen 720 Euro.
Die Zulassungsprüfung besteht aus fünf Einzelprüfungen
Eine schriftliche Arbeit (Deutsch)
Mit der schriftlichen Arbeit über ein allgemeines Thema haben die Prüfungskandidat*innen nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, sich zu einem vorgegebenen Thema in einwandfreier und gewandter Sprache und mit klarem Gedankengang schriftlich zu äußern.
Drei Prüfungen in Pflichtfächern
Die Prüfungsanforderungen in den drei Pflichtfächern orientieren sich am Lehrstoff der 12. und 13. Schulstufe. Die Pflichtfächer sind je nach Prüfungsgegenstand in der angegeben Form abzulegen und umfassen inhaltlich die folgenden Bereiche:
Eine Wahlfachprüfung
Aus dem laufenden Curriculum (auch im Rahmen des Studiums möglich) ist ein Wahlfach durch eine Prüfung im Ausmaß von 2 oder 3 ECTS-Anrechnungspunkten abzulegen. Das Fach ist aus dem Bachelorprogramm des angestrebten Studiums zu wählen: