Risiko- und Konfliktberatung für Nierenlebendspender*innen
Die Aufklärung an den Transplantationszentren war bisher unvollständig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun im Januar dieses Jahres ein wegweisendes Urteil zur allumfassenden Aufklärungspflicht der Kliniken gegenüber Organlebendspender*innen gefällt.
Ralf Zietz, Vorstand der Interessensgemeinschaft Lebendnierenspende, war einer von zwei Klägern, die mit ihrer Klage beim BGH gegen aufklärende Ärzt*innen die Anwendung der sogenannten „hypothetischen Einwilligung“ im Bereich der Organlebendspende zu Fall gebracht haben.
Durch Nierenlebendspende erkrankt
Gesundheitliche Risiken im Zusammenhang mit einer Nierenlebendspende sind öffentlich wenig bekannt. Nur wenige Spender*innen trauen sich offen darüber zu sprechen. Physische Einschränkungen können psychologische Problemkreise nach sich ziehen. Allein der Konflikt vor der möglichen Organspende im Spannungsbogen zwischen der Hilfe für einen geliebten Menschen und dem eigenen hohen Risiko ist für die meisten Hilfsbereiten kaum aufzulösen. Ziel ist die positive Veränderung bei der Aufklärung, Auswahl, Betreuung und Absicherung von Nierenlebendspender*innen.
Positive Veränderung durch Aufklärung, Betreuung und Absicherung
Wenn eine deutliche positive Veränderung bei der Aufklärung, Auswahl, Betreuung und Absicherung der Nierenlebendspender auszumachen ist, ist dies entsprechend zu würdigen.
Die Einführungsveranstaltung informiert über mögliche Risiken, indem Betroffene ihre Erfahrungen schildern und regt zur Diskussion über Ansätze zur Risiko- und Konfliktberatung an.
Programmpunkte mit anschließender Diskussion
17:00 Uhr: Persönlicher Erfahrungsbericht eines Nierenlebendspenders
Ralf Zietz |
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17:30 Uhr: Psychologische Aspekte der Nierenlebendspende
Karl Möller |
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18:00 Uhr: Die Spender-Empfänger*innen-Dynamik aus psychoanalytischer Sicht
Dr. Katharina Reboly |