Das neue Gesetz sieht eine Übergangsfrist von 12a vor. Dennoch wird allen Neuanfängern, die in den Psychotherapeut*innenberuf gehen wollen und die noch in die Übergangsregelung fallen wollen, dringend empfohlen, die Aufnahme des BA Psychotherapie Studium an der SFU Berlin NOCH ZUM SOMMERSEMSEMESTER 2020 zu organisieren bzw. noch im SoSe 2020 das BSc bzw. MSc Psychologiestudium aufzunehmen. Mit dem WS 2020/21 tritt die Neuregelung sodann in Kraft.

Der Deutsche Bundesrat hat Ende des Jahres 2019 die Reform des Psychotherapeut*innengesetzes endgültig beschlossen, welches am 26. September 2019 im Bundestag verabschiedet wurde. Der für Deutschland neue Ausbildungsweg etabliert ein einschlägiges und spezifisches fünfjähriges Hochschulstudium, welches sich gem. der Bologna-Richtlinien in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium unterteilt und mit einer bundeseinheitlichen staatlichen Prüfung endet. Das Psychotherapeutengesetz II tritt am 1. September 2020 in Kraft. Somit führt das bisherige Psychologiestudium nicht mehr in den Psychotherapeutenberuf.

Bislang mussten angehende Psychologische Psychotherapeut*innen („Psychotherapeut*in in Ausbildung PiA“) ein Vollstudium der Klinischen Psychologie auf Masterniveau nachweisen, -Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen konnten über ein Pädagogikstudium als Quellberuf in die KJP Ausbildung– um postgraduell die Ausbildung an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut für Psychotherapie von mindestens drei Jahren aufnehmen zu können. Erst mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in einem Richtlinienverfahren und bestandener staatlicher Prüfung, wurde die Approbation und gleichzeitig die Fachkunde erteilt. Analog zur Ärzteausbildung wird das neue mindestens fünfjährige Studium der Psychotherapiewissenschaft direkt nach erfolgreichem Abschluss und bestandener staatlicher Prüfung zur Approbation, also der berufsrechtlichen Anerkennung, führen.

Die sich dem Approbationsstudium anschließende Fachkundeausbildung regelt sich nach jeweiligem Länderrecht und wird im Rahmen einer Weiterbildungsordnung (WBO), die die Bundespsychotherapeutenkammer federführend entwickelt, administriert. „Psychotherapeut*innen in Weiterbildung PiW“ absolvieren sodann als Assistenzpsychotherapeut*innen nicht mehr eine Ausbildung, sondern werden im Rahmen der mindestens fünfjährigen Weiterbildung im stationären, teilstationären, ambulanten und präventiven Kontexten tarifvertraglich vergütet. Mit der Weiterbildung wird die Fachkunde (im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie oder neuerdings auch die nun sozialrechtlich anerkannte Systemische Therapie) erworben, der geschützte Berufstitel „Psychotherapeut*in“ kann geführt werden, um sich bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung KV des Landes in das Arztregister eintragen zu lassen und somit die sozialrechtliche Befugnis zu erhalten und sich bei der KV um eine Zulassung für eine eigenständige Niederlassung als Vertragspsychotherapeut*in in der Gesetzlichen Versorgung zu bemühen.