Sie haben vor Wintersemester 2020/2021 angefangen, Psychologie zu studieren und haben nun Ihren Bachelorabschluss in der Tasche?
Sie wollen Psychologische*r Psychotherapeut*in werden?

Dann ist der Master Psychologie / Schwerpunkt Klinische Psychologie an der SFU für Sie interessant!
In Berlin und auch an anderen Orten haben die meisten Hochschulen bereits auf den neuen Master Psychotherapie (nach der Gesetzesreform 2020) umgestellt.
Die bisherigen Bachelorprogramme der Psychologie decken die dafür geforderten Inhalte meist nicht ab – eine Aufnahme gestaltet sich also schwierig bis unmöglich.
 
Wir bieten weiterhin den „alten“ Master in Klinischer Psychologie an, nach dessen Abschluss Sie sich auf die etablierte Approbations- und Fachkundeausbildung zum*r Psychologischen Psychotherapeut*in bei staatlich anerkannten Ausbildungsinstituten bewerben können.
 
Voraussetzung ist, dass Sie diese bis zum Jahr 2032 abschließen (Übergangsregelung) – bei einem 2-jährigen Master und einer 3 bis 5jährigen Ausbildung ist dies stressfrei möglich.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!

Informieren Sie sich bei unseren Infoabenden oder melden Sie sich gern direkt zu einem Aufnahmegespräch an! Bei Fragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.

Masterstudiengangsleitung:
Meike Watzlawik
meike.watzlawik@sfu-berlin.de

 

Das erste deutsche Psychotherapeutengesetz aus 1998 ist im August 2020 außer Kraft getreten. Studierende, die vor 09/2020 einen für die alte Psychotherapie (PT) Ausbildung anerkannten Psychologie Studiengang nach altem Recht bereits begonnen oder abgeschlossen hatten, können die Psychotherapie Ausbildung gem. PsychThG a.F. auch noch beginnen. D.h. die Übergangsregelungen in § 27 des neuen Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) erlauben noch einige Jahre für Psycholog*innen (bzw. in der KJP auch für Kolleg*innen aus pädagogischen Quellberufen) den Abschluss der Psychotherapie Ausbildungen nach altem Recht.